|

|
|
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
§ 1 Vertragsschluss
- Alle Verkäufe erfolgen grundsätzlich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese gelten für zukünftige Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
- Alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Angaben in Prospekten und Anzeigen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
§ 2 Preise
- Es gelten die bei Eingang der Bestellung gültigen Preise. Die Preise gelten inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkostenanteil.
§ 3 Lieferungen / Versendung
- Der Versandweg wird nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.
- Die Sach- und Verzögerungsgefahr geht in jedem Fall zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem wir die Ware der Post oder einem anderen Versender übergeben.
- Für nicht ordnungsgemäße Verpackung haften wir nur bei grobem Verschulden.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Zahlungen sind ohne Abzug binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Soweit der Kunde Kaufmann ist, stehen ihm ein Zurückbehaltungsrecht und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht zu. Erfolgt ein Ausgleich nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer nochmaligen Zahlungserinnerung bedarf. Sofern der Erhalt der Rechnung streitig sein sollte, kommt der Käufer spätestens 30 Tage nach Erhalt der Ware in Verzug.
- Im Falle des Verzuges wird ein Verzugszins in Höhe von 5% bzw. 8% über dem Basiszinssatz berechnet.
- Bei Nichtzahlung des Kaufpreises behalten wir uns vor, die zur Benutzung der Software erforderliche Lizenz zu sperren.
§ 5 Programmnutzungen
- Mit dem Erwerb des Programms wird dem Käufer neben der Software ebenfalls die entsprechende Lizenz zur Verfügung gestellt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software-Produkte sowie die Lizenzen zu vermieten, zu verleihen oder Dritten in sonstiger Weise zur Verfügung zu stellen.
- Mit dem Erwerb erlangt der Käufer das Recht, die Software ausschließlich auf einem einzelnen Computer einmal zu installieren und zu nutzen. Bei einer gleichzeitigen Mehrfachnutzung auf einem oder mehreren Computern bleibt das Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen vorbehalten.
- Sofern der Käufer das Programm / Lizenz in anderer Weise als vorbeschrieben nutzt, bleibt die sofortige Sperrung der Lizenz vorbehalten.
- Für die ordnungsgemäße Verwendung, Überwachung und die Folgen der Benutzung ist ausschließlich der Anwender verantwortlich.
§ 6 Nutzungsvoraussetzungen / -beschränkungen
- Die Software kann von dem Besteller nur genutzt werden, sofern der Betreiber des jeweils vom Besteller genutzten Netzes (Mobilfunk / Festnetz) entsprechende Zugänge zur Verfügung stellt.
- Die Software ist als kostenlose DEMO-Version u.a. über die Homepage der Sabine Brilla Advanced Computing & Communication erhältlich. Die kostenlose Nutzung der DEMO-Version ist auf 30 Tage beschränkt.
- Die DEMO-Version der Software darf vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass keine Gebühr für die Nutzung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Vervielfältigung erhoben wird und das Programm in unmodifizierter Form, wie es von den Autoren zur Verfügung gestellt wird, weitergegeben wird. Auch in diesem Fall ist die kostenlose Nutzung auf 30 Tage beschränkt.
- Eine weitere Nutzung der Software ist im Anschluss daran nur nach Erwerb einer Nutzungslizenz für dmail gestattet.
- Die Rückerschließung, Rückübersetzung oder sonstige Arten der Manipulation der Software oder Teile hiervon sind untersagt.
- Teile der Software dürfen nicht entfernt und anderweitig benutzt werden.
§ 7 Urheberrecht
- Die Software ist Eigentum der Sabine Brilla Advanced Computing & Communication. Sie ist wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln. Ein Vertrieb der Software mit anderen Produkten oder als Teil einer anderen Software darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers erfolgen.
- Bei Verstößen gegen das Urheberrecht sowie bei einer unberechtigten Nutzung der Software bleibt die Festsetzung einer dem entstandenen finanziellen Schaden entsprechende Vertragsstrafe vorbehalten. Des Weiteren bleibt die Uebertragung, zeitlich unbegrenzte Erfassung, Speicherung und Auswertung der Daten vorbehalten, die zur Durchsetzung der Rechte der Sabine Brilla Advanced Computing & Communication erforderlich sind.
§ 8 Mängelrüge, Gewährleistung
- Der Besteller hat unsere Lieferungen unverzüglich auf Mängel, Fehlmengen usw. sorgfältig zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich und detailliert schriftlich anzuzeigen. Dies muss spätestens 8 Tage nach Lieferung der Ware erfolgen. Zeigt sich ein vor Übergabe der Ware vorhandener Mangel erst später (verdeckter Mangel), so ist dieser ebenso nach seiner Entdeckung unverzüglich, spätestens nach 8 Tagen, anzuzeigen.
- Erfüllt der Besteller die ihm obliegende Untersuchungs- und Rügepflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so sind sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen.
- Bei berechtigten Mängelrügen behalten wir uns die Entscheidung über Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Wird ein Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder ein Rückgängigmachen des Vertrages verlangen.
- Der Kunde verliert alle Gewährleistungsansprüche, wenn er die von uns gelieferten Programme unsachgemäß installiert, sie verändert oder bearbeitet.
- Alle Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln verjähren einheitlich in 6 Monaten nach Übergabe des Produkts. Ansprüche wegen unerlaubter Handlung oder Arglist bleiben davon ausgenommen.
- Sofern die für die Anwendung der Software benötigten Zugänge, bzw. die Voraussetzungen für den Zugang aufgrund einer Entscheidung des Netzbetreibers oder durch eine technische Änderung in dem Mobilfunknetz wegfallen und damit der Leistungsumfang und / oder die Erreichbarkeit eingeschränkt oder unmöglich werden, ist die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Fa. Sabine Brilla Advanced Computing & Communication ausgeschlossen.
- Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass der Betreiber eines Netzes, das der Besteller nutzt, seinen Betrieb einstellt.
- Die Fa. Sabine Brilla Advanced Computing & Communication übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Nutzung der Software in dem jeweils von dem Besteller genutzten Netz, insbesondere Festnetz uneingeschränkt möglich ist.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
- Für die völlige Fehlerfreiheit der Software wird nicht gehaftet. Gewährleistung und Haftung beschränken sich nur darauf, dass das Produkt im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
- Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden oder unerlaubter Handlung und auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter sind, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen. Die Haftung für grobes Verschulden, für zugesicherte Eigenschaften und die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleiben unberührt.
- In jedem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Verschiedenes
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies weder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen noch die Wirksamkeit der auf diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen beruhenden Verträgen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewünschten wirtschaftlichen Zweck nahe kommt.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lippstadt, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist Lippstadt Erfüllungsort für unsere Lieferungen.
- Ausschließlich anzuwendendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland.
|